Sozialgericht Münster, 2007-07-16, S 16 SO 58/07 ER

S 16 SO 58/07 ERSozialversicherungsgericht16.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 16 SO 58/07 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-16

Aktenzeichen: S 16 SO 58/07 ER

ECLI: ECLI:DE:SGMS:2007:0716.S16SO58.07ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig weiterhin Leistungen der Hilfe bei Krankheit gemäß § 48 SGB XII i. V. m. § 264 SGB V zu gewähren bis zur Widerspruchsentscheidung des Oberbürgermeisters der Stadt N. zu der Thematik, ob und gegebenenfalls bei wem der Antragsteller ab dem bzw. ab dem 01.07.2007 anderweitig gesetzlich krankenversichert ist. Die Antragsgegnerin trägt die dem Antragsteller entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten. Weitergehende Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten ...

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