S 12 AY 41/09•Sozialgericht Münster, 2010-04-12, S 12 AY 41/09
Sozialgericht Münster, 2010-04-12, S 12 AY 41/09
S 12 AY 41/09Sozialversicherungsgericht12.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 12 AY 41/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-12
Aktenzeichen: S 12 AY 41/09
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2010:0412.S12AY41.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung ihres Bescheids vom 02.07.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 30.07.2009 verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 30.11.2007 unter Anrechnung der bislang insoweit bewilligten Leistungen in Höhe von 667,66 EUR Leistungen gem. § 2 AsylbLG in Höhe von insgesamt 750,- EUR zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/30.
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