Sozialgericht Münster, 2010-05-26, S 6 P 35/10 ER

S 6 P 35/10 ERSozialversicherungsgericht26.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 6 P 35/10 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-26

Aktenzeichen: S 6 P 35/10 ER

ECLI: ECLI:DE:SGMS:2010:0526.S6P35.10ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens (Az.: S 6 P 111/10 SG Münster) die Veröffentlichung des Transparenzberichts über die Pflegeeinrichtung der Antragstellerin aufgrund der MDK-Prüfung am 19. Oktober 2009 über die Interntportale der Antragsgegner - oder in sonstiger Weise - zu unterlassen. Die Antragstellerin ist vorläufig nicht verpflichtet, den Transparenzbericht in ihrer Einrichtung auszuhängen. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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