Sozialgericht Münster, 2010-08-26, S 11 KR 108/08

S 11 KR 108/08Sozialversicherungsgericht26.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 11 KR 108/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-26

Aktenzeichen: S 11 KR 108/08

ECLI: ECLI:DE:SGMS:2010:0826.S11KR108.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 06.02.08 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.05.08 verurteilt, a) der Klägerin Kosten in Höhe von 14950,08 EUR zu erstatten b) die Klägerin von der noch offenen Forderungen von Dr. L. für die durchgeführt Hyperthermiebehandlung freizustellen und c) die künftigen kosten der Hyperthermiebehandlung zu übernehmen, soweit sie begleitend zur Chemotherapie stattfindet. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.