S 11 KR 108/08•Sozialgericht Münster, 2010-08-26, S 11 KR 108/08
Sozialgericht Münster, 2010-08-26, S 11 KR 108/08
S 11 KR 108/08Sozialversicherungsgericht26.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 11 KR 108/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-26
Aktenzeichen: S 11 KR 108/08
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2010:0826.S11KR108.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 06.02.08 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.05.08 verurteilt, a) der Klägerin Kosten in Höhe von 14950,08 EUR zu erstatten b) die Klägerin von der noch offenen Forderungen von Dr. L. für die durchgeführt Hyperthermiebehandlung freizustellen und c) die künftigen kosten der Hyperthermiebehandlung zu übernehmen, soweit sie begleitend zur Chemotherapie stattfindet. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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