S 6 P 138/10 ER•Sozialgericht Münster, 2010-12-10, S 6 P 138/10 ER
Sozialgericht Münster, 2010-12-10, S 6 P 138/10 ER
S 6 P 138/10 ERSozialversicherungsgericht10.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 6 P 138/10 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-10
Aktenzeichen: S 6 P 138/10 ER
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2010:1210.S6P138.10ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Die Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens (Az.: S 6 P 176/10 SG Münster) die Veröffentlichung des Transparenzberichts über den von der Antragstellerin betriebenen ambulanten Pflegedienst aufgrund der MDK- Prüfung am 17. März 2010 über die Internetportale der Antragsgegner - oder in sonstiger Weise - zu unterlassen. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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