Sozialgericht Münster, 2010-12-10, S 6 P 138/10 ER

S 6 P 138/10 ERSozialversicherungsgericht10.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 6 P 138/10 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-10

Aktenzeichen: S 6 P 138/10 ER

ECLI: ECLI:DE:SGMS:2010:1210.S6P138.10ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens (Az.: S 6 P 176/10 SG Münster) die Veröffentlichung des Transparenzberichts über den von der Antragstellerin betriebenen ambulanten Pflegedienst aufgrund der MDK- Prüfung am 17. März 2010 über die Internetportale der Antragsgegner - oder in sonstiger Weise - zu unterlassen. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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