S 14 R 744/10•Sozialgericht Münster, 2012-02-17, S 14 R 744/10
Sozialgericht Münster, 2012-02-17, S 14 R 744/10
S 14 R 744/10Sozialversicherungsgericht17.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 14 R 744/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-17
Aktenzeichen: S 14 R 744/10
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2012:0217.S14R744.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 30.06.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.09.2010 verurteilt, die Rente des Klägers ungekürzt ohne Abschläge aus dem Versorgungs- ausgleich ab September 2009 auszuzahlen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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