S 8 SO 214/12 ER•Sozialgericht Münster, 2012-07-17, S 8 SO 214/12 ER
Sozialgericht Münster, 2012-07-17, S 8 SO 214/12 ER
S 8 SO 214/12 ERSozialversicherungsgericht17.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 8 SO 214/12 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-17
Aktenzeichen: S 8 SO 214/12 ER
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2012:0717.S8SO214.12ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Wider-spruchs vom 25.06.2012 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 21.06.2012 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2500,00 Euro festgesetzt.
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