S 14 R 534/10•Sozialgericht Münster, 2012-08-14, S 14 R 534/10
Sozialgericht Münster, 2012-08-14, S 14 R 534/10
S 14 R 534/10Sozialversicherungsgericht14.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 14 R 534/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-14
Aktenzeichen: S 14 R 534/10
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2012:0814.S14R534.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 28.03.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.06.2010 wird aufgehoben. Die Beigeladene wird verurteilt, an die Klägerin 1.972,72 EUR zu zahlen. Die Beigeladene trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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