S 9 KR 518/14•Sozialgericht Münster, 2016-04-18, S 9 KR 518/14
Sozialgericht Münster, 2016-04-18, S 9 KR 518/14
S 9 KR 518/14Sozialversicherungsgericht18.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 9 KR 518/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-18
Aktenzeichen: S 9 KR 518/14
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2016:0418.S9KR518.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28.01.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 10.02.2015 verurteilt, die Klägerin mit den, mit dem bei der Beklagten am 20.11.2013 eingegangenen Antrag beantragten, Leistungen der Abdominalplastik, Oberarmstraffung und Mamareduktionplastik mit Straffung zu versorgen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.