S 9 KR 989/16 ER•Sozialgericht Münster, 2017-03-08, S 9 KR 989/16 ER
Sozialgericht Münster, 2017-03-08, S 9 KR 989/16 ER
S 9 KR 989/16 ERSozialversicherungsgericht08.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 9 KR 989/16 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-08
Aktenzeichen: S 9 KR 989/16 ER
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2017:0308.S9KR989.16ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlung des Antragstellers im Haus St. B.C,
I.-C., über den 02.12.2016 hinaus weiter bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens aber bis zum 07.04.2017 zu gewähren.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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