S 17 R 891/14•Sozialgericht Münster, 2017-09-14, S 17 R 891/14
Sozialgericht Münster, 2017-09-14, S 17 R 891/14
S 17 R 891/14Sozialversicherungsgericht14.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 17 R 891/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-14
Aktenzeichen: S 17 R 891/14
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2017:0914.S17R891.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Es wird unter Abänderung der Bescheide der Beklagten vom 7.5.2014 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 19.11.2014 festgestellt, dass für die Tätigkeit des Klägers zu 1) als Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Klägerin zu 2) für die Zeit seit dem 1.12.2013 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung besteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger dem Grunde nach zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine Kosten selbst.
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