Sozialgericht Münster, 2017-09-14, S 17 R 891/14

S 17 R 891/14Sozialversicherungsgericht14.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Münster — S 17 R 891/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-14

Aktenzeichen: S 17 R 891/14

ECLI: ECLI:DE:SGMS:2017:0914.S17R891.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Tenor

Es wird unter Abänderung der Bescheide der Beklagten vom 7.5.2014 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 19.11.2014 festgestellt, dass für die Tätigkeit des Klägers zu 1) als Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Klägerin zu 2) für die Zeit seit dem 1.12.2013 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung besteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger dem Grunde nach zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine Kosten selbst.

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