S 24 R 48/19•Sozialgericht Münster, 2020-01-14, S 24 R 48/19
Sozialgericht Münster, 2020-01-14, S 24 R 48/19
S 24 R 48/19Sozialversicherungsgericht14.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Münster — S 24 R 48/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-14
Aktenzeichen: S 24 R 48/19
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2020:0114.S24R48.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.11.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.1.2019, mit dem die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für den Zeitraum bis einschließlich März 2014 abgelehnt wurde, verpflichtet, den Kläger wegen seiner ab dem 1.8.2012 bei X. auf Gegenseitigkeit ausgeübten Beschäftigung für die Zeit ab dem 1.8.2012 bis einschließlich März 2014 gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i.V.m. § 231 Abs. 4b Satz 1 und 4 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu befreien.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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