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S 23 BA 96/20 ER•Sozialgericht Münster, 2020-11-20, S 23 BA 96/20 ER
S 23 BA 96/20 ERSozialversicherungsgericht20.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: S 23 BA 96/20 ER
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2020:1120.S23BA96.20ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der beim Sozialgericht (SG) Münster zum Az. S 23 BA 76/20 anhängigen Klage der Antragstellerin vom 30.07.2020 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 02.09.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.03.2020 anzuordnen, wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 34.415,73 € festgesetzt.
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