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S 25 KR 141/21•Sozialgericht Münster, 2021-08-18, S 25 KR 141/21
S 25 KR 141/21Sozialversicherungsgericht18.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-18
Aktenzeichen: S 25 KR 141/21
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2021:0818.S25KR141.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.06.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.01.2021 verurteilt, die Klägerin mit dem Kinderpflegebett „Lotte“ zu versorgen.
Die Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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