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S 24 R 632/21•Sozialgericht Münster, 2021-12-21, S 24 R 632/21
S 24 R 632/21Sozialversicherungsgericht21.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-21
Aktenzeichen: S 24 R 632/21
ECLI: ECLI:DE:SGMS:2021:1221.S24R632.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 15.01.2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.08.2021 dazu verurteilt, die erstatteten Beiträge ab dem 01.05.2016 bis einschließlich dem 15.12.2020 zu verzinsen und diese Zinsen an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen auszuzahlen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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