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VerfGH 46/20.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-09-22, VerfGH 46/20.VB-3
VerfGH 46/20.VB-3Verfassungsgericht22.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-22
Aktenzeichen: VerfGH 46/20.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0922.VERFGH46.20VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Das Ablehnungsgesuch gegen die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Brandts, die Richterin Prof. Dr. Dauner-Lieb und den Richter Dr. Nedden-Boeger wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der als „Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens“ bezeichnete Rechtsbehelf wird als unzulässig zurückgewiesen.
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