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VerfGH 195/20.VB-2•Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-05-18, VerfGH 195/20.VB-2
VerfGH 195/20.VB-2Verfassungsgericht18.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: VerfGH 195/20.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0518.VERFGH195.20VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Das Ablehnungsgesuch gegen den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Heusch, den Richter Dr. Gilberg und den Richter Prof. Dr. Wieland wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
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