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VerfGH 123/21.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-12-07, VerfGH 123/21.VB-1
VerfGH 123/21.VB-1Verfassungsgericht07.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-07
Aktenzeichen: VerfGH 123/21.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:1207.VERFGH123.21VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerin in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes Nordrhein-Westfalen nicht dargelegt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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