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VerfGH 104/20•Verfassungsgerichtshof NRW, 2022-02-01, VerfGH 104/20
VerfGH 104/20Verfassungsgericht01.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-01
Aktenzeichen: VerfGH 104/20
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:0201.VERFGH104.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Der Richter Prof. Dr. Grzeszick ist nicht kraft Gesetzes von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen.
Die Selbstablehnung des Richters Prof. Dr. Grzeszick wird für begründet erklärt.
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