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VerfGH 49/22.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2022-07-12, VerfGH 49/22.VB-1
VerfGH 49/22.VB-1Verfassungsgericht12.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-12
Aktenzeichen: VerfGH 49/22.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:0712.VERFGH49.22VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 1. Juni 2022 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das
Schreiben des Beschwerdeführers vom 4. Juni 2022 veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.
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