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VerfGH 57/22.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2022-07-12, VerfGH 57/22.VB-3
VerfGH 57/22.VB-3Verfassungsgericht12.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-12
Aktenzeichen: VerfGH 57/22.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:0712.VERFGH57.22VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird aus den in den Hinweisschreiben vom 10. und 30. Mai 2022 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen.
Das nachfolgende Schreiben der Beschwerdeführerinnen veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.
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