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VerfGH 69/22.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2022-10-18, VerfGH 69/22.VB-3
VerfGH 69/22.VB-3Verfassungsgericht18.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-18
Aktenzeichen: VerfGH 69/22.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:1018.VERFGH69.22VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 12. September 2022 mitgeteilten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Die Eingabe des Beschwerdeführers vom 20. September 2022 veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.
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