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VerfGH 2/23.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-02-28, VerfGH 2/23.VB-3
VerfGH 2/23.VB-3Verfassungsgericht28.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-28
Aktenzeichen: VerfGH 2/23.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0228.VERFGH2.23VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer hat nicht die Möglichkeit aufgezeigt, durch die öffentliche Gewalt des Landes in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt zu sein (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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