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VerfGH 24/23.VB-2•Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-03-28, VerfGH 24/23.VB-2
VerfGH 24/23.VB-2Verfassungsgericht28.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-28
Aktenzeichen: VerfGH 24/23.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0328.VERFGH24.23VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat bereits den Sachverhalt, aus dem sie die Grundrechtsverletzung ableitet, weder aus sich heraus verständlich noch hinsichtlich der für die gerügte Grundrechtsverletzung erheblichen Umstände vollständig wiedergeben.
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