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VerfGH 71/23.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-10-17, VerfGH 71/23.VB-1
VerfGH 71/23.VB-1Verfassungsgericht17.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-17
Aktenzeichen: VerfGH 71/23.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:1017.VERFGH71.23VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich schon mangels hinreichender Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen nicht die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG). Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (vgl. § 58 Abs. 2 Satz 4 VerfGHG).
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