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VerfGH 21/24.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-05-14, VerfGH 21/24.VB-1
VerfGH 21/24.VB-1Verfassungsgericht14.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-14
Aktenzeichen: VerfGH 21/24.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0514.VERFGH21.24VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 12. März 2024 werden als unzulässig zurückgewiesen.
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