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VerfGH 98/24.VB-2•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-09-10, VerfGH 98/24.VB-2
VerfGH 98/24.VB-2Verfassungsgericht10.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-10
Aktenzeichen: VerfGH 98/24.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0910.VERFGH98.24VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht hinreichend erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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