Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
VerfGH 116/24.VB-3 und VerfGH 117/24.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-11-05, VerfGH 116/24.VB-3 und VerfGH 117/24.VB-3
VerfGH 116/24.VB-3 und VerfGH 117/24.VB-3Verfassungsgericht05.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-05
Aktenzeichen: VerfGH 116/24.VB-3 und VerfGH 117/24.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:1105.VERFGH116.24VB3UN.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Sie ist jedenfalls nicht ordnungsgemäß begründet, weil sich der Beschwerdeführer schon nicht hinreichend mit den tragenden Erwägungen der jeweils angegriffenen Entscheidungen auseinandergesetzt hat (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.