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VerfGH 84/24.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-12-10, VerfGH 84/24.VB-3
VerfGH 84/24.VB-3Verfassungsgericht10.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-10
Aktenzeichen: VerfGH 84/24.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:1210.VERFGH84.24VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 12. Juni 2024 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das nachfolgende Schreiben des Beschwerdeführers veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.
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