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VerfGH 121/24.VB-2•Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-09-16, VerfGH 121/24.VB-2
VerfGH 121/24.VB-2Verfassungsgericht16.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-16
Aktenzeichen: VerfGH 121/24.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0916.VERFGH121.24VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Mangels hinreichender Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidung anhand verfassungsrechtlicher Maßstäbe ist die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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