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3 L 1342/19•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-04-24, 3 L 1342/19
3 L 1342/19Verwaltungsgericht24.04.2020
Die Behauptung des unwissentlichen Amphetaminkonsums erscheint unglaubhaft, wenn sie darauf gestützt wird, dass dieser Konsum auf dem Gebrauch eines Nasensprays beruhe.
Entscheidungsdatum: 2020-04-24
Aktenzeichen: 3 L 1342/19
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0424.3L1342.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Behauptung des unwissentlichen Amphetaminkonsums erscheint unglaubhaft, wenn sie darauf gestützt wird, dass dieser Konsum auf dem Gebrauch eines Nasensprays beruhe.
1.Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
2.Der Streitwert wird auf 2.535,60 Euro festgesetzt.
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