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7 L 313/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-05-06, 7 L 313/20
7 L 313/20Verwaltungsgericht06.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 7 L 313/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0506.7L313.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: IFSG
1.Soweit sich der Antrag gegen die den Freilinger See betreffende Allgemeinverfügung 6 der Antragsgegnerin richtete, wird das Verfahren eingestellt.
2.Im Übrigen wird der Antrag, der sich nunmehr gegen die den Freilinger See betreffende Allgemeinverfügung 8 der Antragsgegnerin richtet, abgewiesen.
3.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
4.Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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