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7 K 462/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-10-12, 7 K 462/20
7 K 462/20Verwaltungsgericht12.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-12
Aktenzeichen: 7 K 462/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:1012.7K462.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger eine weitergehende Basisprämie 2019 in Höhe von 3.377,35 Euro und eine weitergehende Umverteilungsprämie 2019 in Höhe von 1.644,83 Euro sowie Zinsen auf den hieraus resultierenden Gesamtbetrag von 5.022,18 Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit bis zur Rechtskraft dieses Urteils zu zahlen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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