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6 L 327/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-12-18, 6 L 327/20
6 L 327/20Verwaltungsgericht18.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-18
Aktenzeichen: 6 L 327/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:1218.6L327.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BImSchG § 6; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1
1.Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 871/20 gegen den Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 10. Februar 2020 zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen (Az. 00000/0000) wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers jeweils zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
2.Der Streitwert wird auf 30.000,- Euro festgesetzt.
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