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5 K 3922/18•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-04-16, 5 K 3922/18
5 K 3922/18Verwaltungsgericht16.04.2021
Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung hinsichtlich im Außenbereich errichteter baulicher Anlagen eines Protestcamps in der Nähe des Hambacher Forstes
Entscheidungsdatum: 2021-04-16
Aktenzeichen: 5 K 3922/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0416.5K3922.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: GG Art 8; GG Art 14; BauO NRW § 60 Abs 1 Nr 3 Buchst b; BauO NRW § 61 Abs 1; BauGB § 35
Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung hinsichtlich im Außenbereich errichteter baulicher Anlagen eines Protestcamps in der Nähe des Hambacher Forstes
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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