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5 K 1222/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-12-15, 5 K 1222/20
5 K 1222/20Verwaltungsgericht15.12.2021
Nutzungsuntersagung eines formell illegal errichteten Imbissbetriebs
Entscheidungsdatum: 2021-12-15
Aktenzeichen: 5 K 1222/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1215.5K1222.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BauO NRW § 58 Abs 2; BauO NRW § 82 Satz 2; VwGO § 80 Abs 5
Nutzungsuntersagung eines formell illegal errichteten Imbissbetriebs
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leitet.
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