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10 L 356/21•Verwaltungsgericht Aachen, 2022-03-03, 10 L 356/21
10 L 356/21Verwaltungsgericht03.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-03
Aktenzeichen: 10 L 356/21
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0303.10L356.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: VwGO § 80 Abs 5; VwVfG NRW § 36 Abs 1; VwVfG NRW § 36 Abs 2 Nr 4; AG GlüStV NRW § 4 Abs 2 Satz 2; AG GlüStV NRW § 13 Abs 2
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Der aufrechterhaltene Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu einem Drittel und der Antragsgegner zu zwei Dritteln.
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