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6 K 2385/21•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-08-31, 6 K 2385/21
6 K 2385/21Verwaltungsgericht31.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-31
Aktenzeichen: 6 K 2385/21
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0831.6K2385.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Beklagte wird verurteilt, das sichergestellte Bargeld im Wert von 3.070,- € an den Kläger herauszugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten, die durch das Ausbleiben des Zeugen M zur mündlichen Verhandlung am 15. Juni 2023 entstanden sind, trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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