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9 K 461/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2025-01-29, 9 K 461/20
9 K 461/20Verwaltungsgericht29.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-29
Aktenzeichen: 9 K 461/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0129.9K461.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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