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10 K 287/25.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2025-05-06, 10 K 287/25.A
10 K 287/25.AVerwaltungsgericht06.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-06
Aktenzeichen: 10 K 287/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0506.10K287.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: AsylG § 3; AsylG § 34 Abs 1
Die Ziffern 5. und 6. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 6. September 2022 werden, soweit sie die Klägerin betreffen, aufgehoben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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