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6 K 853/24•Verwaltungsgericht Aachen, 2025-09-25, 6 K 853/24
6 K 853/24Verwaltungsgericht25.09.2025
Der in § 27a Abs. 1 Satz 1 FHGöD i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 1 HG NRW 2004 normierte Freiversuch findet auf den Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst an der HSPV NRW keine Anwendung.
Entscheidungsdatum: 2025-09-25
Aktenzeichen: 6 K 853/24
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0925.6K853.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Der in § 27a Abs. 1 Satz 1 FHGöD i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 1 HG NRW 2004 normierte Freiversuch findet auf den Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst an der HSPV NRW keine Anwendung.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.
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