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5 K 2919/19•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-04-03, 5 K 2919/19
5 K 2919/19Verwaltungsgericht03.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-03
Aktenzeichen: 5 K 2919/19
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0403.5K2919.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 9. April 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landrates des Märkischen Kreises vom 2. Juli 2019 verpflichtet, dem Kläger vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 und vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 Wohngeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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