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8 L 1712/19•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-04-09, 8 L 1712/19
8 L 1712/19Verwaltungsgericht09.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: 8 L 1712/19
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0409.8L1712.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Unter Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2019 – 8 B 891/18 – wird der – sinngemäße – Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage 8 K 7392/17 VG Arnsberg gegen die der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen vom Landrat des Antragsgegners am 27. August 2015 erteilte Genehmigung in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10. Juli 2017 betreffend die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen auf den Grundstücken Gemarkung C.------ , Grundstücke G1 und G2 in G1. wiederherzustellen, abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Änderungsverfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auf 22.500,00 Euro festgesetzt.
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