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12 K 2076/17.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-05-06, 12 K 2076/17.A
12 K 2076/17.AVerwaltungsgericht06.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 12 K 2076/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0506.12K2076.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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