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4 K 3777/18•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-05-26, 4 K 3777/18
4 K 3777/18Verwaltungsgericht26.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-26
Aktenzeichen: 4 K 3777/18
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0526.4K3777.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 24. August 2018 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 20. Dezember 2017 auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist für die Klägerin wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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