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13 K 2223/18•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-08-14, 13 K 2223/18
13 K 2223/18Verwaltungsgericht14.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-14
Aktenzeichen: 13 K 2223/18
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0814.13K2223.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Der Bescheid der C. für Q. und U. E. C1. vom 1. März 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. April 2018 wird aufgehoben, soweit der Rückforderungsbetrag 66,17 EUR übersteigt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 90% und die Klägerin zu 10%.
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