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11 K 437/20•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-01-25, 11 K 437/20
11 K 437/20Verwaltungsgericht25.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 11 K 437/20
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0125.11K437.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 11. Kammer
Der Bescheid des Beklagten vom 19.12.2019 Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.01.2020 über die Inobhutnahme des Kindes E. war rechtswidrig.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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