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13 K 6587/17.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-03-05, 13 K 6587/17.A
13 K 6587/17.AVerwaltungsgericht05.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-05
Aktenzeichen: 13 K 6587/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0305.13K6587.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3 und 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Juni 2017 verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz nach § 4 AsylG zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, für den Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu einem Drittel und die Beklagte zu zwei Dritteln.
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