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4 K 1362/21.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-06-22, 4 K 1362/21.A
4 K 1362/21.AVerwaltungsgericht22.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-22
Aktenzeichen: 4 K 1362/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0622.4K1362.21A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, die Asylanträge der Kläger vom 16. Dezember 2019 binnen 3 Monaten ab Rechtskraft des Gerichtsbescheides zu bescheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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