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6 L 792/21•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-09-03, 6 L 792/21
6 L 792/21Verwaltungsgericht03.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-03
Aktenzeichen: 6 L 792/21
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0903.6L792.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 2350/21 gegen die Beschränkungen in Ziffer II. 1. (Verlegung des Versammlungsorts) und Ziffer II. 12. (Untersagung der Verwendung von Regenbogenfahnen, soweit diese als Wischmopp o.ä. zur Reinigung des Straßenbelages eingesetzt werden) des Bescheides des Landrats als Kreispolizeibehörde P. vom 2. September 2021 wird wiederhergestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
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